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Messer

Seit meiner Kindheit habe ich ein Faible für Messer aller Art.

In meiner Schulzeit auf Klassenfahrt habe ich mir mein erstes Fahrtenmesser selbst gekauft. Damals hat niemand danach gefragt ob man schon Volljährig war.

Im Laufe der Zeit sind es immer mehr geworden.

Bei mir werden die Messer genutzt. Es sind keine Ausstellungsstücke, die in irgend einer Vitrine landen.

Deshalb haben die Messer auch Gebrauchsspuren.

Since my childhood I have a faible for knives of all kinds.

In my school days on a school trip I bought my first driving knife myself. At that time, no one asked whether you were of legal age.

Over time, it has become more and more.

With me the knives are used. They are not exhibition pieces that end up in some showcase.

Therefore, the knives also have traces of use.

 

 

""Hier möchte ich ausrücklich auf die Bestimmungen des deutschen Waffenrechtes hinweisen. Insbesondere auf §42a WaffG.""

Die unten gezeigten Messer dürfen alle legal besessen werden. Einige davon unterliegen jedoch dem Führverbot.

Führen heist "direckten Zugriff haben, z.B. am Gürtel oder in der Hosen-Jackentasche"

Im verschlossenen Behältnis dabei haben ist kein Führen, sondern Besitz und der ist legal.

Das Kampfmesser der Bundeswehr und auch das Fahrtenmesser darf man nicht mehr, ohne berechtigtes Interesse, führen. Die feststehende Klinge ist bei beiden Messern zu lang ( 120mm Grenze).

Das Linder Messer darf man gerade noch legal führen. Die feststehende Klinge ist gerade an der Grenze von 120mm Länge.

Das Messer der Fa. Mora darf auch ganz legal geführt werden.

Alle Klappmesser, mit Ausnahme des Eickhorn- Glasmaster Rettungsmesser, dürfen geführt werden. (Einhandmesser mit arretierbarer Klinge)

Das Glasmaster habe ich eigentlich nur bei Einsätzen der Feuerwehr dabei.

Für diesen Zweck besteht ein berechtigtes Interesse und ist somit bei den Einsätzen legal zu führen.


""Here I would like to explicitly refer to the provisions of the German weapons law. In detail to §42a WaffG.""

The knives shown below may all be legally owned. However, some of them are subject to the prohibition of carrying in public areas.

Carrying means "having direct access, e.g. on the belt or in the trouser-jacket pocket".

Carrying in a locked container is not carrying, but possession, which is legal.

The combat knife of the German Armed Forces and also the travel knife may no longer be carried without a justified interest. The fixed blade of both knives is too long (120mm limit).

The Linder knife is just legal to carry. The fixed blade is just at the limit of 120mm length.

The Mora knife is also legal to carry.

All folding knives, with the exception of the Eickhorn- Glasmaster rescue knife, may be carried. (One-handed knife with lockable blade).

I actually only carry the Glasmaster on fire department missions.

For this purpose, there is a legitimate interest and is therefore legal to carry during operations.

Mein erstes Messer, ein Fahrtenmesser nach einem altem Vorbild, allerdings mit anderem Emblem im Griffstück. Das Teil habe ich bei einem Ausflug, mit 12 Jahren, nach Miltenberg/Main, erstanden. Damals hat sich niemand um das Alter gekümmert.
Die Messerklinge besteht aus Carbonstahl und wurde mit dem vernickelten Griff vernietet.
Die Messer aus den 30siger Jahren wurden nach dem 2.Weltkrieg mit dem Emblem (Lilie) der Pfadfinder ausgeliefert. Sie sind heute noch erhältlich.
Das Messer hier ist sicherlich aus einer Nachkriegsproduktion.
Einen Hersteller konnte ich nicht erkennen.
Die Messerscheide ist aus Alu-/ Zinkdruckguss.
Klingenlänge: 135mm
Gesamtlänge: 245mm
Ein Messer der Fa.Linder/Solingen.
Auch schon Jahrzehnte in meinem Besitz.
Klingenlänge:  120mm
Gesamtlänge:  235mm
Kampfmesser der Bundeswehr.
Klingenlänge:  140mm
Gesamtlänge:  265mm
Hergestellt von der Fa. Robert Klaas in Solingen. Das Messer ist noch aus meiner aktiven Militärzeit.
Das Firmenlogo:  Zwei Schnabel kreuzende Kraniche.
Messer der Fa. Mora No. 511, aus Schweden.
2013 neu erworben.
Klingenlänge:   95mm
Gesamtlänge:  210mm
BW-Taschenmesser, von Mil-Tec
Klingenlänge:   83mm
Gesamtlänge:  190mm
Diverse Kleinstmesser, die Klingenlänge beträgt ca. 3,5 - 4 cm.
Das wohl bekannteste Taschenmesser von Victorinox.
Klingenlänge:   70mm u. 40mm
Gesamtlänge:  160mm
Das Messer ist schon seit Jahrzehnten in meinem Besitz.
Die Griffschale wurde einmal ausgebessert.
Taschenmesser der Fa. C.J.Herbertz Nr.206311
Schon über 20 Jahre in meinem Besitz.
Klingenlänge:   80mm
Gesamtlänge:  190mm
Taschenmesser "Magnum" von der Fa. Böker / Solingen, mit Schichtholzgriffschalen.
Klingenlänge:   85mm
Gesamtlänge:  195mm
Ein Geschenk meines Onkels.
Opinel No. 8
Das Messer ist bestimmt auch schon fast 20 Jahre alt.

Klingenlänge.   83mm
Gesamtlänge:  193mm
Die Messerscheide habe ich selbst aus einem Leder-Reststück angefertigt.
Eickhorn-Glasmaster Rettungsmesser.
Ein Geschenk meines Schwiegersohnes zu meinem 50zigsten.
Klingenlänge:   85mm
Gesamtlänge:  205mm
Führbar nur mit berechtigtem Interesse (Rettungseinsätze).
Das neueste Messer in meiner kleinen Sammlung ist ein orignal Laguiole aus Frankreich.
Klingenlänge:   93mm
Gesamtlänge:  200mm
Ein Multi-Tool von Mammut. Es ist auch schon fast 30 Jahre in meinem Besitz.

Ein Multi-Tool. Es war ein Geschenk, welches ich für die Teilnahme an einer Dampf-Modellbau-Ausstellung in Luxemburg, erhielt.

Auf einer Motorradtour durch Tschechien, hatte ich vergessen ein Messer einzupacken. Ich habe dann an einem Asia-Shop ein billiges Taschenmesser erstanden. Umgerechnet 5,-€ musste ich dafür bezahlen. Mehr ist es auch sicherlich nicht wert.

Das Messer ist ein sogenanntes "Springmesser". Es klappt auf Knopfdruck aus seiner Parkposition durch Federkraft heraus. Durch eine Verriegelung kann es fest gestellt werden.

In Deutschland sind solche Messer nicht führbar.

In dem Laden gab es noch allerlei, in Deutschland verbotene, Gegenstände zu erwerben.  Ich brauchte nur ein günstiges Messer.

Für ein Stück Wurst oder Brot Abzuschneiden reicht das allemal aus.

Herstellerangaben gibt es keine.
Die Griffschalen sind aus Echtholz und verschraubt.
Es handelt sich um ein Einhandmesser, welches über eine Feder aus seiner Parkpossition herausschnellt und über einen Mechanismus feststellbar ist.

Solche Messer darf man ich Deutschland nicht führen.