Feuerwehr
Seit meinem Umzug im Jahre 2004 bin ich Mitglied der Feuerwehr meiner Gemeinde. Ich bin ein Spätberufener in Sachen Feuerwehr. In meiner Jugend hatte ich damit nichts zu tun. Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit in einer Landesbehörde bekam ich auch eine Ausbildung im Behördenselbstschutz. Das beinhaltete auch die Grundausbildung der Feuerwehr. Dadurch war ich nicht ganz so unbedarft, als ich gefragt wurde, ob ich nicht auch aktives Mitglied werden möchte.
Nach Grundausbildung, Funk- und Maschinistenlehrgang, sowie Einweiserlehrgang für den Feuerwehrführerschein, den ich bei der Landesfeuerwehrschule in Koblenz absolvierte, bin ich in unserer Verbandsgemeinde mit zuständig für die Ausbildung und Einweisung der jungen Feuerwehrangehörigen in den "Feuerwehrführerschein".
Was ist der "Feuerwehrführerschein"?
Hintergrund ist, dass die jungen Feuerwehrkameradinen und Kameraden mit ihrem Führerschein der Klasse B nur Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 3500kg fahren dürfen. Das Problem besteht Bundesweit und bei allen Hilfsorganisationen. Es wurde eine bundeseinheitliche Regelung gefunden, damit diese Angehöhrigen der Hilfsorganisationen zu mindest Fahrzeuge und Anhhänger mit einer Gesamtmasse von zusammen 7500kg fahren dürfen. Dazu bedarf es Einweisungs- und Übungsfahrten, die mit einer anschließenden Prüfung enden.
Um die Einsatzfähigkeit der Rettungsorganisationen langfristig zu gewährleisten, hat der Bund mit dem Fünften (vom 17. Juli 2009, BGBI. I S. 2021) und dem siebten (vom 23. Juni 2011 BGBI. I S. 1213) Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes den Weg für die einfache Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge von 3,5 t bis 4,75 t sowie 4,75 t bis 7,5 t frei gemacht.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat diese Rechtsverordnung, in Ausführungsbestimmungen für die Verfahren für Ausbildung und Prüfung, Ausbildungs-und Prüfbescheinigung sowie das Erlöschen und Ruhen der Fahrberechtigung, umgesetzt.
Die Einweisungs- und Übungsfahrten, sowie die Prüfung dürfen die Hilfsorganisationen nach dieser Rechtsverordnung selbst durchführen.
Nach erfolgreicher Prüfung dürfen die Angehörigen dann Fahrzeuge und Züge bis zu einer Gesamtmasse von 7500kg fahren, allerdings nur für Zwecke der Hilfsorganisationen und nicht Privat oder Gewerblich.
Diese Fahrerlaubnis gilt Bundesweit und nur im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis der Klasse B.
Während den Übungen zum Feuerwehrführerschein.
Zur besseren Sichtbarkeit des Anhängers, bei den Übungen auf abgesperrtem Gelände, haben wir am Ende des Anhängers zwei Dachlatten angebracht. Sie sind genau so breit wie das Zugfahrzeug.
Unser altes Feuerwehrfahrzeug.
Das Fahrzeug wurde außer Dienst gestellt, weil es in die Jahre gekommen ist und es keine Ersatzteile mehr gab.
Unser neues Fahrzeug.
Frühjahr 2022
Meine Zeit im aktiven Feuerwehrdienst habe ich (inoffiziell) nach Vollendung des 62 zigsten Lebensjahres beendet.
Gelegentlich nehme ich noch an Übungen teil.
An Einsätzen nehme ich nur noch bei akutem Fahrzeugführer-Mangel teil.
Für die Ausbildung zum Feuerwehrführerschein werde ich allerdings, soweit es meine Gesundheit erlaubt, noch weiter zur Verfügung stehen.
März 2023
Seit Anfang März 2023 bin ich nun auch ganz offiziell, nach über 18 Jahren, aus dem aktiven Feuerwehrdienst entpflichtet worden.
Das Thema Feuerwehr ist nun für mich noch nicht ganz beendet, ich bin immer noch Mitglied im Förderverein der Feuerwehr.
Bei den unterschiedlichen Festivitäten werde ich sicherlich noch zum Einsatz kommen.